• Eine Rückmeldung über den aktuellen Lern- und Leistungsstand

      • Was ist ein Lerngespräch?

        alle Beteiligten (Kinder, Eltern, Lehrer) kommen zu Wort

        Kinder schätzen sich selbst ein

        der Lehrer schätzt die Kinder ein

        der Lern- und Leistungsstand wird unmittelbar ersichtlich

        Beurteilung im Dialog: Gespräch kann Unklarheiten, Missverständnisse bereinigen und Sprachbarrieren überwinden

        Stärken und Schwächen werden angesprochen, beraten und Möglichkeiten der Förderung besprochen

        es werden gemeinsame Ziele besprochen und festgelegt

        Was ist ein Lerngespräch?

        In den Jahrgangsstufen 1 mit 3 wird an unserer Schule das Zwischenzeugnis durch das sog. und lang bewährte dokumentierte Lernentwicklungsgespräch (LEG) ersetzt.

        Es findet während der sog. LEG-Phase im Januar/Februar zwischen Schüler/in und Lehrkraft statt; ein/zwei Elternteil/e nehmen als Zuhörer und Beobachter teil. Das LEG dauert ca. 20-30 Minuten und findet in der Regel im Klassenzimmer des Kindes statt.
        Im Anschluss gibt es bei Bedarf Möglichkeiten zum kurzen Austausch zwischen Lehrkraft und Eltern, ggf. wird bei Bedarf ein extra Gesprächstermin zwischen Lehrkraft und Eltern vereinbart.
         
        Bei den 3. Klässlern wird der Bogen des Lernentwicklungsgespräches mit einem Notenübersichtsblatt ergänzt.
         

        Diese Vorteile sprechen für das LEG:

         
        • das Kind als Lernende/r steht im Mittelpunkt

        • die Hauptbeteiligten am Lernprozess (Kinder, Lehrer) sprechen direkt über den individuellen Leistungsstand des Kindes miteinander; die Eltern sind "live" dabei  --> dialogische Leistungsrückmeldung

        • die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern wird gestärkt

        • es erfolgt einen individuelle und persönliche Würdigung der Leistung --> die Kinder erfahren direkte Wertschätzung für ihr Tun
        • es findet ein Abgleich im Dialog zwischen der Selbsteinschätzung des Kindes und der Fremdeinschätzung der Lehrkraft statt

        • der Lern- und Leistungsstand wird dabei unmittelbar ersichtlich

        • das LEG kann Unklarheiten, Missverständnisse bereinigen und Sprachbarrieren überwinden

        • Stärken und Schwächen werden gezielt angesprochen, beraten und Möglichkeiten der Förderung besprochen

        • es werden gemeinsam individuelle sinnvolle Ziele besprochen, festgelegt und im weiteren Schuljahresverlauf gezielt verfolgt und bewertet --> die Eigenverantwortung des Kindes für das eigene Lernen wird gestärkt

         

        alle Beteiligten (Kinder, Eltern, Lehrer) kommen zu Wort

        Kinder schätzen sich selbst ein

        der Lehrer schätzt die Kinder ein

        der Lern- und Leistungsstand wird unmittelbar ersichtlich

        Beurteilung im Dialog: Gespräch kann Unklarheiten, Missverständnisse bereinigen und Sprachbarrieren überwinden

        Stärken und Schwächen werden angesprochen, beraten und Möglichkeiten der Förderung besprochen

        es werden gemeinsame Ziele besprochen und festgeleg

        alle Beteiligten (Kinder, Eltern, Lehrer) kommen zu Wort

        Kinder schätzen sich selbst ein

        der Lehrer schätzt die Kinder ein

        der Lern- und Leistungsstand wird unmittelbar ersichtlich

        Beurteilung im Dialog: Gespräch kann Unklarheiten, Missverständnisse bereinigen und Sprachbarrieren überwinden

        Stärken und Schwächen werden angesprochen, beraten und Möglichkeiten der Förderung besprochen

        es werden gemeinsame Ziele besprochen und festgelegt

        alle Beteiligten (Kinder, Eltern, Lehrer) kommen zu Wort

        Kinder schätzen sich selbst ein

        der Lehrer schätzt die Kinder ein

        der Lern- und Leistungsstand wird unmittelbar ersichtlich

        Beurteilung im Dialog: Gespräch kann Unklarheiten, Missverständnisse bereinigen und Sprachbarrieren überwinden

        Stärken und Schwächen werden angesprochen, beraten und Möglichkeiten der Förderung besprochen

        es werden gemeinsame Ziele besprochen und festgeleg

        alle Beteiligten (Kinder, Eltern, Lehrer) kommen zu Wort

        Kinder schätzen sich selbst ein

        der Lehrer schätzt die Kinder ein

        der Lern- und Leistungsstand wird unmittelbar ersichtlich

        Beurteilung im Dialog: Gespräch kann Unklarheiten, Missverständnisse bereinigen und Sprachbarrieren überwinden

        Stärken und Schwächen werden angesprochen, beraten und Möglichkeiten der Förderung besprochen

        es werden gemeinsame Ziele besprochen und festgelegt

         

         

        alle Beteiligten (Kinder, Eltern, Lehrer) kommen zu Wort

        Kinder schätzen sich selbst ein

        der Lehrer schätzt die Kinder ein

        der Lern- und Leistungsstand wird unmittelbar ersichtlich

        Beurteilung im Dialog: Gespräch kann Unklarheiten, Missverständnisse bereinigen und Sprachbarrieren überwinden

        Stärken und Schwächen werden angesprochen, beraten und Möglichkeiten der Förderung besprochen

        es werden gemeinsame Ziele besprochen und festgeleg

        Die Eltern erhalten vorab im Dezember/Anfang Januar von der Schule und der Klassleitung Informationen zum Ablauf und der Terminplanung.
        Am Zwischenzeugnistag (letzter Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Februar)  erhalten die Kinder die Dokumentation des LEGs und ggf. das Notenblatt.
         

         

        Zeugnisse

        Jahreszeugnis der 1. Jahrgangsstufe

        Es enthält einen Bericht mit Beobachtungen insbesondere
         

        • zum Sozialverhalten
        • zum Lern- und Arbeitsverhalten
        • zum Leistungsstand in den einzelnen Fächern
        • zu den individuellen Lernfortschritten
        • Würdigung von zusätzlichem Engagement
        • soweit erforderlich: die mögliche Gefährdung des Vorrückens
        • wird am letzten Schultag des Schuljahres ausgegeben

         

        Jahreszeugnisse der 2. - 4. Jahrgangsstufe

        Sie enthalten

        • Aussagen zum Sozialverhalten sowie zum Lern- und Arbeitsverhaltens (Bewertung entfällt)
        • Noten in den Pflichtfächern
        • zusätzliche Erläuterungen zu den Noten in Deutsch, Mathematik und HSU
        • ggf. zusätzliche individuelle Erläuterungen zu den Noten/zum Kompetenzerwerb in den übrigen Fächer
        • Aussagen zu individuellen Lernfortschritten
        • Würdigung von zusätzlichem Engagement
        • soweit erforderlich: die mögliche Gefährdung des Vorrückens
        • werden am letzten Schultag des Schuljahres ausgegeben

         

        Übertrittsverfahren in der 4. Jahrgangsstufe

        Leistungsbericht:

        • Zwischeninformation zum Leistungsstand am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Januar
        • Zwischenzeugnis entfällt
        • beinhaltet die Jahresfortgangsnoten aller Fächer, ohne zusätzliche Bemerkungen
        • beinhaltet Hinweis einer Anmeldemöglichkeit zu einem Gespräch mit der entsprechenden Beratungslehrkraft der weiterführenden Schulart

         

        Übertrittszeugnis:

        • Alle Schüler der 4. Jahrgangsstufe öffentlicher oder staatlich anerkannter Grundschulen erhalten am ersten Unterrichtstag des Monats Mai ein Übertrittszeugnis.
        • Das Übertrittszeugnis stellt fest, für welche Schulart der Schüler geeignet ist; es gilt nur für den Übertritt im jeweils folgenden Schuljahr.

        Es enthält

        • die Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht
        • die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht
        • soweit erforderlich: die mögliche Gefährdung des Vorrückens
        • eine zusammenfassende Beurteilung zur Übertrittseignung
        • auf Antrag eines Erziehungsberechtigten eine Note im Fach Musik, falls der Schüler in ein musisches Gymnasium aufgenommen werden soll
        • Ordnungsmaßnahmen nur aus besonderem Anlass

        Eignung

        • Die Eignung für einen weiterführenden Bildungsweg wird in der zusammenfassenden Beurteilung festgelegt.
        • Die Eignung für das Gymnasium liegt vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote mindestens 2,33 beträgt.
        • Die Eignung für die Realschule liegt vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote mindestens 2,66 beträgt.
        • Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben, kann auch bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen (Eignung für Gymnasium oder Realschule setzt voraus, dass eine angemessene Zeit vor der Ausgabe des Übertrittszeugnisses der Unterricht im Fach Deutsch besucht wurde).

         

         

         
         
  • Fotogalerie

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