Einschulungsbestimmungen in Bayern
Welche Kinder sind anzumelden?
Liebe Eltern,
unser Elternabend zum Thema Schulfähigkeit und zur Schulanmeldung liegt schon etwas zurück.
Anbei nochmal das Wichtigste auf unserer Homepage zum Nachlesen.
Bitte beachten Sie folgende Bekanntmachung:
Bekanntmachung zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2024-25.pdf
Aufnahme in die Grundschule abhängig vom Geburtsdatum zum SJ 2024/25 schulpflichtig: Im Vorjahr zurückgestellt oder Schulbeginn 1x verschoben = Korridornutzung
Regulär schulpflichtig
Auf Antrag schulpflichtig
(vorzeitig)
Auf Antrag schulpflichtig
mit Gutachten (vorvorzeitig)
01.10.2016 – 30.09.2017
01.07.2017 – 30.09.2017
(Ex-Korridor)
01.10.2017 – 30.06.2018
01.07.2018 – 30.09.2018 (Korridor)
01.10.2018 – 31.12.2018
01.01.2019 – 30.06.2019
Regulär schulpflichtig:
Auf Antrag vorzeitig schulpflichtig:
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