• Einschulungsbestimmungen in Bayern

        • Welche Kinder sind anzumelden?

          Liebe Eltern,

          unser Elternabend zum Thema Schulfähigkeit und zur Schulanmeldung liegt schon etwas zurück.

          Anbei nochmal das Wichtigste auf unserer Homepage zum Nachlesen.

           

          Bitte beachten Sie folgende Bekanntmachung:

          Bekanntmachung zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2024-25.pdf

           

           
          Aufnahme in die Grundschule abhängig vom Geburtsdatum zum SJ 2024/25

          schulpflichtig: Im Vorjahr zurückgestellt oder Schulbeginn 1x verschoben = Korridornutzung

          Regulär schulpflichtig

          Auf Antrag    schulpflichtig

          (vorzeitig)

           

          Auf Antrag schulpflichtig

          mit Gutachten (vorvorzeitig)

           

          01.10.2016  –   30.09.2017

          01.07.2017  –   30.09.2017

          (Ex-Korridor)

           

          01.10.2017  –   30.06.2018

          01.07.2018  –   30.09.2018 (Korridor)

          01.10.2018  –   31.12.2018

          01.01.2019     –    30.06.2019

           

          Regulär schulpflichtig:

           

          Auf Antrag vorzeitig schulpflichtig:

           

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